Wer hat Anspruch auf das kostenlose Pflegepaket?
Die Pflegekasse übernimmt für pflegebedürftige Personen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40,- € monatlich. Voraussetzung ist die Pflege zu Hause und das Vorliegen eines Pflegegrads (vormals Pflegestufe). Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch § 40 Abs. 2 SGB XI.
Regelmäßige Dauerversorgung - Wir kümmern uns um alles!
Mit der SENIOBOX bieten wir Ihnen eine bequeme Dauerversorgung mit ausschließlich hochwertigen Pflegeprodukten. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sofern Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Versicherung einreichen.
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- Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden und in einen Pflegegrad eingestuft sind.
- Angehörige, die für die zu pflegende Person bestellen.
- Pflegedienste, die für ihre Patienten das Pflegepaket bestellen.