Alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Überblick
Welche zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von monatlich 40 € (ab Januar 2025 42 €) abgegeben werden dürfen, ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes geregelt. Die im Folgenden zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel stehen Ihnen zur Auswahl zur Verfügung und zeichnen sich durch hochwertige und zuverlässige Inhaltsstoffe und Materialien aus, deren Qualität geprüft und zertifiziert ist.
Nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Waschlotionen, Pflegelotionen und Pflegecremes, Einmalwaschlappen und Windeln.
ALCOMAN Plus Händedesinfektionsmittel
Hygienisches Händedesinfektionsmittel - reduziert Infektionen, 500 ml Flasche
Krankenunterlagen (10 Stück pro Pack)
Saugende Bettschutzeinlagen aus umweltfreundlichem Zellstoff - 10 Stück pro Packung
MEDIZID® Rapid QF Flowpack Flächendesinfektionstücher
Desinfektionstücher zur Flächendesinfektion im praktischen Flowpack – 80 Tücher pro Packung
Schutzservietten (Esslätzchen) zum Einmalgebrauch
Esslätzchen mit saugfähiger Oberseite schützt die Kleidung bei den Mahlzeiten – 50 Stück pro Packung